Angekündigte Lockerungsschritte im Februar 2022
Angekündigte Lockerungsschritte im Februar 2022
Ab dem 12. Februar 2022 gilt:
- 2G-Regel im Handel entfällt. In allen Geschäften wird dann durchgehend die FFP2-Maskenpflicht gelten. Gleiches gilt für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc. (2G entfällt, nur noch FFP2-Pflicht)
- 3G und FFP2-Maske bei körpernahen Dienstleistungen (2G entfällt),
- Wegfall der Personenobergrenzen bei Veranstaltungen (2G bleibt)
- FFP2-Pflicht indoor und outdoor bleibt
- Nachtgastronomie weiterhin nicht möglich,
- Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr,
- Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personensind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt dh. die FFP2-Maske durchgehend getragen wird.
Ab dem 19. Februar 2022 wird die 2G-Regel in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zur 3G-Regel ausgeweitet.
Impfzertifikate (Grüner Pass)
Geplante Maßnahmen der Bundesregierung: Änderung Gültigkeit Impfzertifikate (Grüner Pass) mit 1. Februar 2022
Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass):
Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.
Ausnahme: Für Personen unter 18 Jahren wird das Impfzertifikat über die erste Impfserie 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig sein.
Geplante Maßnahmen der Bundesregierung: Änderung des gesetzlichen Mindestabstands mit 1. Februar 2022
Ab 1. Februar 2022 wird der gesetzliche Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert:
Die medizinische Empfehlung des NIG für den Mindestabstand bleibt weiterhin bei 120 Tagen, da eine gewisse Zeit zur Reifung der Immunität benötigt wird, um eine optimale, breite und langanhaltende Wirkung zu ermöglichen.
Betroffenen Personen, die bisher aufgrund eines Unterschreitens dieses Mindestabstandes nach der 3. Impfung bisher ein Impfzertifikat 2/2 erhalten haben, wird zeitnah ein neues Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden.
Dieses wird automatisch rückwirkend mit der Bezeichnung „3/3“ ausgestellt und kann wie gewohnt mit Bürgerkarte oder Handysignatur auf gesundheit.gv.at abgerufen und heruntergeladen werden.
Änderung Gültigkeit Janssen Impfzertifikate 3. Jänner 2022
Seit 3. Jänner 2022 werden Impfnachweise über eine einmalige Janssen Impfung bei Überprüfung innerhalb Österreichs als ungültig angezeigt. Damit betroffene Personen einen gültigen Impfnachweis erhalten, brauchen diese Personen eine zweite Impfung, die frühestens 28 Tage nach der ersten Impfung erfolgen darf. Bei der zweiten Impfung soll bevorzugt ein von der EMA zugelassener mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) verwendet werden.
Informationen finden Sie unter Empfehlungen für weitere Corona-Schutzimpfungen: 3. Impfung bzw. 2. Impfung nach COVID-19-Vaccine Janssen („Johnson&Johnson“)
- Genesung + 1. Dosis Janssen von Johnson & Johnson
Für Personen, die vor der Impfung eine Genesung durchgemacht haben, besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, eine Kombination aus einem Genesungsnachweis (Absonderungsbescheid, Ärztliches Zeugnis oder Genesungszertifikat) und dem 1/1 Janssen Impfzertifikat als einen gültigen 2G-Nachweis vorzulegen. - Einreise mit 1/1 Impfzertifikat mit Janssen von Johnson & Johnson
Die Einreise nach Österreich ist mit einem 1/1 Janssen Zertifikat weiterhin möglich. Für die Einreise aus einem Virusvariantengebiet gemäß Anlage 1 ohne Quarantäne ist zusätzlich zum PCR-Test (max. 48 Stunden alt) ein „Booster“, d.h. eine weitere Impfung notwendig.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach erfolgter Einreise keinen gültigen Impfnachweis während Ihres Aufenthalts in Österreich besitzen!
Die einmalige Impfung Janssen ermöglicht zwar die Einreise, nicht aber den Besuch eines Restaurants, da innerhalb Österreichs die einmalige Impfung nicht länger als 2-G-Nachweis anerkannt wird.